In diesem Artikel beleuchten wir die wesentlichen Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Ausübung des Berufs als Medizinprodukteberater in Deutschland maßgeblich sind. Der Fokus liegt dabei auf den Anforderungen des § 83 MPDG, der die Qualifikation und Aufgaben dieser spezialisierten Fachkräfte detailliert regelt.
Ein Medizinprodukteberater ist eine fachlich geschulte und verantwortliche Person, die berufsmäßig im Vertrieb und der Beratung von Medizinprodukten tätig ist. Die Hauptaufgabe eines Medizinprodukteberaters gemäß § 83 MPDG besteht darin, Fachkreise umfassend über die jeweiligen Medizinprodukte zu informieren und in deren sachgerechte Handhabung einzuweisen. Dies beinhaltet auch die Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen und die Sicherstellung der korrekten Anwendung.
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Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) bildet die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit eines Medizinprodukteberaters. Insbesondere § 83 MPDG definiert detailliert die Anforderungen an die Sachkenntnis und die Aufgaben dieser spezialisierten Fachkräfte. Ohne die Einhaltung der Vorgaben des MPDG ist eine ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Ausübung des Berufs des Medizinprodukteberaters nicht möglich, was die Relevanz dieses Gesetzes unterstreicht.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Medizinprodukteberater sind primär im Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) verankert, welches die europäischen Verordnungen MDR und IVDR in nationales Recht überführt. Diese Gesetze schreiben nicht nur die erforderliche Sachkenntnis vor, sondern auch die Verpflichtung zur regelmäßigen Schulung und zum Nachweis der Fachkenntnisse. Der Medizinprodukteberater muss stets die aktuellen Bestimmungen des Medizinprodukterechts kennen und anwenden.
Der § 83 MPDG ist von zentraler Bedeutung für jeden Medizinprodukteberater, da er die essenziellen Anforderungen an die Sachkenntnis und die damit verbundenen Pflichten detailliert festlegt. Diese gesetzliche Grundlage stellt sicher, dass nur entsprechend qualifizierte und geschulte Fachkräfte die verantwortungsvolle Aufgabe der Beratung und Einweisung in die sachgerechte Handhabung der jeweiligen Medizinprodukte übernehmen dürfen. Ohne die Einhaltung dieses Paragraphen ist eine legale Ausübung des Berufs ausgeschlossen.
Gemäß § 83 MPDG obliegt es dem Medizinprodukteberater, Fachkreise umfassend und korrekt über die jeweiligen Medizinprodukte zu informieren und eine detaillierte Einweisung in deren sachgerechte Handhabung zu gewährleisten. Dies schließt auch die Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen ein. Er muss zudem einen Nachweis über seine regelmäßige Schulung und die erforderliche Sachkenntnis erbringen können, um sicherzustellen, dass er stets auf dem neuesten Stand des Medizinprodukterechts agiert.
Die Sachkenntnis eines Medizinprodukteberaters nach § 83 MPDG ist durch spezifische Qualifikationen nachzuweisen. Dies kann wie folgt erfolgen:
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Voraussetzung |
Details |
|---|---|
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Ausbildung |
Erfolgreiche Ausbildung in einem naturwissenschaftlichen, medizinischen, technischen oder IT-kaufmännischen Beruf. |
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Alternative |
Mindestens einjährige Tätigkeit im Vertrieb von Medizinprodukten in Verbindung mit einer zertifizierten Ausbildung zum Medizinprodukteberater. |
Regelmäßige Schulungen sind unerlässlich, um die Sachkenntnis zu erhalten und den Anforderungen gerecht zu werden.
Um die Ausbildung zum Medizinprodukteberater beginnen zu können, sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, die die erforderliche Sachkenntnis gemäß § 83 MPDG sicherstellen.
Die Grundlagen für diese Sachkenntnis können auf folgende Weisen geschaffen werden:
|
Voraussetzung |
Beschreibung |
|---|---|
|
Abgeschlossene Ausbildung |
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem naturwissenschaftlichen, medizinischen, technischen oder IT-kaufmännischen Beruf. |
|
Alternative Qualifikation |
Mindestens einjährige Tätigkeit im Vertrieb von Medizinprodukten in Kombination mit einer entsprechenden zertifizierten Schulung zum Medizinprodukteberater. |
Diese Voraussetzungen sind notwendig, um die Fachkreise kompetent über die jeweiligen Medizinprodukte einweisen zu können.
Die Schulung zum Medizinprodukteberater ist umfassend gestaltet, um die Teilnehmer auf die verantwortungsvolle Tätigkeit gemäß § 83 MPDG vorzubereiten. Zu den zentralen Inhalten dieser Schulung gehören:
Vertiefte Kenntnisse des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG)
Sachgerechte Handhabung von Medizinprodukten
Aufklärung über Nebenwirkungen
Detaillierte Produktkenntnisse der jeweiligen Medizinprodukte
Die Dauer der Schulung variiert je nach Anbieter und Vorkenntnissen, umfasst jedoch in der Regel mehrere Wochen oder Monate, um eine fundierte Ausbildung und den Nachweis der Sachkenntnis zu gewährleisten.
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Medizinprodukteberater wird durch ein Zertifikat bestätigt, welches die erworbene Sachkenntnis und die Qualifikation zur Ausübung des Berufs gemäß § 83 MPDG bescheinigt. Dieses Zertifikat ist ein essenzieller Nachweis für die zuständige Behörde und potenzielle Arbeitgeber, dass der Medizinprodukteberater über die erforderliche Sachkenntnis verfügt, um Fachkreise umfassend über die jeweiligen Medizinprodukte zu informieren und in deren sachgerechte Handhabung einzuweisen. Regelmäßige Schulungen sind auch nach der Zertifizierung Pflicht.
Die Tätigkeit eines Medizinprodukteberaters umfasst ein breites Spektrum an Aufgaben, die darauf abzielen, Fachkreise umfassend zu informieren und in die sachgerechte Handhabung der jeweiligen Medizinprodukte einzuweisen. Dazu gehören Produktpräsentationen in Kliniken und Arztpraxen, die Beantwortung technischer und medizinischer Fragen, die Unterstützung bei der Fehlerbehebung sowie die Dokumentation aller relevanten Informationen gemäß den Vorgaben des MPDG. Der Medizinprodukteberater gemäß § 83 MPDG ist eine verantwortliche Person im Vertrieb.
Ein erfolgreicher Medizinprodukteberater benötigt eine Kombination aus fachlicher Expertise und ausgeprägten sozialen Kompetenzen. Die erforderliche Sachkenntnis über die jeweiligen Medizinprodukte und das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), insbesondere § 83 MPDG, ist grundlegend. Darüber hinaus sind exzellente Kommunikationsfähigkeiten, didaktisches Geschick für die Einweisung der Fachkreise, Verantwortungsbewusstsein und eine hohe Kundenorientierung unerlässlich. Analytisches Denkvermögen hilft dem Medizinprodukteberater, komplexe Sachverhalte klar zu vermitteln und Lösungen anzubieten.
Die Welt der Medizinprodukte entwickelt sich stetig weiter, weshalb für den Medizinprodukteberater regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten von entscheidender Bedeutung sind, um die Sachkenntnis gemäß § 83 MPDG auf dem neuesten Stand zu halten. Diese Schulungen umfassen neue Technologien, aktualisiertes Medizinprodukterecht und innovative Anwendungen der jeweiligen Medizinprodukte. Solche Weiterbildungen gewährleisten, dass der Medizinprodukteberater weiterhin qualifiziert ist, Fachkreise umfassend zu informieren und in die sachgerechte Handhabung einzuweisen.
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ÜBER DIE AUTORIN

Daria Neubauer
Daria Neubauer ist bei der Fernakademie für Medizinprodukteberater unsere operative Leitung und für die Betreuung unserer Partner verantwortlich. Um ausführlich über die Medizinprodukteberater Schulung zu informieren, schreibt sie außerdem regelmäßig Artikel in unserem Blog.
Sie hat selbst als Medizinprodukteberaterin in der Jugendförderung und zuletzt als Qualitätsmanagerin für einen Hilfsmittelversorger gearbeitet.
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