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Die Definition und das Verständnis darüber, was genau ein Medizinprodukt ausmacht, bilden das Fundament für die gesamte Medizintechnikbranche und gewährleisten höchste Sicherheitsstandards für Patienten und Anwender. Ein solches Produkt umfasst jegliche Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software oder Stoffe, die vom Hersteller für die Anwendung am menschlichen Körper speziell zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken bestimmt sind. Im Gegensatz zu klassischen Arzneimitteln, die ihre primäre Wirkweise meist auf pharmakologischem, immunologischem oder metabolischem Wege entfalten, erzielt ein Medizinprodukt seine Hauptwirkung oft physikalisch oder mechanisch.
Ein Medizinprodukt ist ein Gegenstand, der vom Hersteller für Menschen bestimmt ist und einen medizinischen Zweck erfüllt, etwa Diagnose, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten. Im Unterschied zu Arzneimitteln wird die Hauptwirkung nicht pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch erzielt. Solche Mittel können die Wirkung nur unterstützen.
Maßgeblich sind Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung, die der Hersteller festlegt. Auch Produkte, die eine Veränderung der Anatomie bewirken, fallen darunter. Bevor ein Produkt in Verkehr gebracht werden darf, muss die Einstufung als Medizinprodukt belegt sein.
Die präzise Abgrenzung zwischen einem Medizinprodukt und einem herkömmlichen Arzneimittel ist für die Zulassung und das Inverkehrbringen von entscheidender Bedeutung und basiert im Wesentlichen auf dem Wirkmechanismus. Während ein Arzneimittel den menschlichen Körper durch pharmakologische, immunologische oder metabolische Prozesse beeinflusst, unterstützt ein Medizinprodukt den Anwender bei der Erkennung, Verhütung, Überwachung oder Linderung von Krankheiten sowie bei der Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen. Dabei steht die physikalische Zweckbestimmung im Vordergrund, selbst wenn modernste Zubereitungen aus Stoffen oder innovative Technologien zum Einsatz kommen.
Der rechtliche Rahmen für die Entwicklung, Prüfung und das Inverkehrbringen wurde durch europaweite Reformen grundlegend modernisiert, um ein noch höheres Schutzniveau zu garantieren. Die europäische Medical Device Regulation (MDR) sowie die spezifischen Regelungen für In-Vitro-Diagnostika (IVDR) haben das traditionelle Medizinproduktegesetz und das alte MPG weitgehend abgelöst. Bevor ein Produkt die begehrte CE-Kennzeichnung erhält, fordern diese strengen Verordnungen von jedem Hersteller:
ein umfassendes Qualitätsmanagement
transparente klinische Bewertungen
strenge Konformitätsbewertungsverfahren
Als zentrale Bundesoberbehörde übernimmt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine unverzichtbare Funktion bei der Überwachung und Gewährleistung der Sicherheit von Gesundheitsprodukten in Deutschland. Die Institution arbeitet eng mit nationalen und internationalen Gremien zusammen, bewertet Risiken, begleitet klinische Prüfungen und unterstützt das zuständige Ministerium bei der Umsetzung nationaler sowie europäischer Gesetze wie dem MPDG und der MPBetreibV. Durch diese kontinuierliche Marktüberwachung wird sichergestellt, dass potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und die hohen Anforderungen der europäischen Gesetzgebung konsequent eingehalten werden.
Die systematische Klassifizierung von Medizinprodukten erfolgt anhand spezifischer Kriterien, die das potenzielle Risiko für den menschlichen Körper bewerten. Dabei spielen die Dauer der Anwendung, das Invasivitätsniveau sowie die Frage, ob es sich um aktive Medizinprodukte handelt, eine entscheidende Rolle. Jeder Hersteller für die Anwendung muss diese Vorgaben präzise analysieren, um die korrekte Risikoklasse festzustellen und das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren korrekt einzuleiten.
Das europäische Regelwerk unterteilt die Produkte in verschiedene Stufen, angefangen bei der unkomplizierten Klasse I über die mittleren Klassen IIa und IIb bis hin zur streng regulierten Klasse III. Jede Stufe spiegelt das Gefahrenpotenzial wider, das von dem jeweiligen Apparat ausgeht. Vor dem Inverkehrbringen ist stets zu prüfen, ob eine benannte Stelle in den Prozess eingebunden werden muss, um die Einhaltung aller rechtlichen Normen und Sicherheitsvorgaben lückenlos nachzuweisen.
Zu den Produkten der höchsten Risikoklasse zählen hochinvasive Instrumente, Implantate für das Herz-Kreislauf-System sowie lebensunterstützende Technologien, die direkt in den menschlichen Körper eingreifen. Diese erfordern vor der Erteilung der CE-Kennzeichnung extrem aufwendige Prüfungen, umfangreiche klinische Daten und eine strenge Überwachung. Die bestimmungsgemäße Hauptwirkung dieser Erzeugnisse ist oft lebensrettend, weshalb die Anforderungen an die Qualität und Sicherheit maximal streng definiert sind.
Die modernisierte Medical Device Regulation hat im Mai 2021 das alte Medizinproduktegesetz weitgehend abgelöst und europaweit ein deutlich verschärftes rechtliches Fundament geschaffen. Die MDR bringt für jedes Medizinprodukt auf dem Markt erheblich höhere Hürden mit sich, insbesondere im Hinblick auf die klinische Bewertung, die lückenlose Rückverfolgbarkeit und die Marktüberwachung. Ziel dieser Verordnung ist es, den Patientenschutz nachhaltig zu erhöhen und Transparenz zu schaffen.
Parallel zur MDR regelt die IVDR den Bereich der In-Vitro-Diagnostika völlig neu, um auch hier modernsten wissenschaftlichen und sicherheitstechnischen Standards gerecht zu werden. Da viele dieser Laborprodukte einen enormen Einfluss auf medizinische Entscheidungen haben, wurden die Klassifizierungsregeln drastisch verschärft. Zahlreiche Laborreagenzien und Testkits, die früher unkompliziert waren, benötigen nun zwingend die Mitwirkung einer benannten Stelle und strengere Nachweise.
Während sich die MDR primär auf Produkte für die Anwendung am oder im menschlichen Körper konzentriert, fokussiert sich die IVDR auf Proben, die außerhalb des Körpers im Rahmen einer In-vitro-Untersuchung analysiert werden. Beide Regelwerke, oft als MDR und IVDR zusammengefasst, bilden das neue, harmonisierte europäische Rechtssystem.
|
Regelwerk |
Fokus / Anwendungsbereich |
|---|---|
|
MDR |
Produkte für die Anwendung am oder im menschlichen Körper |
|
IVDR |
Proben, die außerhalb des Körpers im Rahmen einer In-vitro-Untersuchung analysiert werden |
Sie ersetzen veraltete nationale Strukturen wie das MPDG und fordern von der Industrie ein permanent angepasstes Qualitätsmanagement.
Jeder Hersteller für die Anwendung muss eine umfassende technische Dokumentation erstellen, bevor er ein Medizinprodukt auf den Markt bringt. Diese akribische Ausarbeitung dient als Nachweis, dass die Erfordernisse der MDR und IVDR vollständig erfüllt werden. Dabei müssen alle Sicherheitsaspekte, Risikogutachten sowie Daten zur Wirksamkeit und zur bestimmungsgemäßen Hauptwirkung detailliert dargelegt werden, um den strengen Vorgaben der europäischen Behörden gerecht zu werden.
Zu den zentralen Elementen dieser Akten, die für die spätere Zulassung unerlässlich sind, gehören verschiedene wichtige Dokumentationen. Insbesondere bei einem Medizinprodukt der Risikoklasse III oder der Klassen IIa und IIb wird ein lückenloser Nachweis gefordert, wozu unter anderem die folgenden Unterlagen gehören:
detaillierte Konstruktionszeichnungen
Beschreibungen des Herstellungsprozesses
umfassende Berichte über klinische Prüfungen
Informationen zur Risikobewertung
Informationen zur Anwendersicherheit
das gesamte Qualitätsmanagement
Die verpflichtende Überwachung nach dem Inverkehrbringen ist ein wesentlicher Pfeiler, um die Sicherheit im klinischen Alltag dauerhaft zu garantieren. Hersteller sind verpflichtet, Daten über die Leistung ihrer Produkte systematisch zu sammeln und auszuwerten. Sollten unvorhergesehene Risiken oder Nebenwirkungen auftreten, müssen unverzüglich Korrekturen eingeleitet und die zuständigen Behörden informiert werden, wodurch ein kontinuierlicher Kreislauf der Qualitätssicherung entsteht.
Der gesamte Weg hin zur erfolgreichen Zulassung ist ein formalisierter, streng regulierter Prozess, der die Durchführung eines validierten Konformitätsbewertungsverfahrens voraussetzt. Dabei prüft der Hersteller eigenverantwortlich oder mit externer Unterstützung, ob sein Erzeugnis alle rechtlichen Vorgaben der Medical Device Regulation erfüllt. Erst nach erfolgreichem Abschluss aller Sicherheitsprüfungen und der Erteilung der CE-Kennzeichnung darf das Produkt offiziell in der Europäischen Union vertrieben werden.
Eine unabhängige benannte Stelle spielt eine Schlüsselrolle bei der Bewertung von Produkten mit höherem Risiko, wie solchen der Klasse IIb oder Klasse III. Diese offiziell akkreditierten Organisationen prüfen die eingereichte Dokumentation kritisch, inspizieren die Fertigungsanlagen und stellen sicher, dass alle europäischen Richtlinien strikt eingehalten werden. Ohne das positive Votum dieser Instanz kann kein Hersteller das erforderliche Zertifikat für sein Erzeugnis erlangen.
Die kontinuierliche Marktbeobachtung nach erfolgter Zulassung stellt sicher, dass Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sicher bleiben. Behörden und Hersteller arbeiten Hand in Hand, um Rückmeldungen aus der Praxis, Schadensfälle und Fehleranalysen auszuwerten. Diese Post-Market Surveillance ist ein unverzichtbares Instrument, um die Qualität zu halten, den Schutz der Anwender zu maximieren und bei Bedarf schnell korrigierende Maßnahmen einzuleiten.
ÜBER DIE AUTORIN

Daria Neubauer
Daria Neubauer ist bei der Fernakademie für Medizinprodukteberater unsere operative Leitung und für die Betreuung unserer Partner verantwortlich. Um ausführlich über die Medizinprodukteberater Schulung zu informieren, schreibt sie außerdem regelmäßig Artikel in unserem Blog.
Sie hat selbst als Medizinprodukteberaterin in der Jugendförderung und zuletzt als Qualitätsmanagerin für einen Hilfsmittelversorger gearbeitet.
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