Fernakademie für
Medizinprodukteberater
Die Einführung des Systems der UDI Medizinprodukte (Unique Device Identification) stellt einen Meilenstein in der europäischen Medizintechnik dar. Mit dem Inkrafttreten der MDR (Verordnung (EU) 2017/745) wurde gesetzlich verankert, dass fast alle Medizinprodukte eine eindeutige Identifikation erhalten, die sowohl maschinen- als auch menschenlesbar sein muss. Dieses System gewährleistet, dass jedes Produkt, jede Charge und jedes einzelne Gerät präzise rückverfolgbar ist. Darüber hinaus trägt die Verknüpfung mit der EUDAMED‑Datenbank maßgeblich zur Marktüberwachung, Patientensicherheit und effizienten Produktüberwachung bei. Im Folgenden erfahren Sie praxisorientiert, wie Hersteller, Importeure und weitere Akteure den Anforderungen gerecht werden und welche Komponenten das System umfasst.
Die Einführung des UDI‑Systems innerhalb der MDR (Verordnung EU 2017/745) hat das Ziel, Medizinprodukte eindeutig zu identifizieren und damit Patientensicherheit und Marktüberwachung zu verbessern. Laut EU‑Verordnung müssen Hersteller eine UDI vergeben, bestehend aus statischer Device-Identifier (UDI‑DI) und dynamischer Production‑Identifier (UDI‑PI).
Die Basis‑UDI‑DI spielt als übergeordnete Produktkennung eine zentrale Rolle in der EUDAMED‑Struktur und dient als Hauptzugriff für produktbezogene Dokumente und Meldungen.
Ausgenommen sind nur kundenspezifische oder untersuchungsbestimmte Produkte sowie Geräte für den internen Gebrauch im Gesundheitswesen.
Das UDI‑System gliedert sich in drei Hauptkomponenten: 1. Basis‑UDI‑DI für Geräte‑Familien 2. UDI‑DI für Modell‑ oder Produkt‑Identifikation 3. UDI‑PI für Produktionsdaten wie Seriennummer oder Verfallsdatum.
Alle Komponenten müssen in das EUDAMED‑UDI‑Modul eingetragen werden. Auf jeder Verpackungs‑ und Produktebene ist ein UDI‑Carrier anzubringen, bestehend aus AIDC‑Barcode und HRI‑Klarschriftzeile.
Darüber hinaus gibt es spezielle Anforderungen bei Software‑Produkten und wiederverwendbaren Geräten, für die direktes Aufbringen der UDI erforderlich ist.
Die EUDAMED‑Datenbank ist ein elementarer Bestandteil der MDR‑Umsetzung. Im UDI‑Modul lassen sich Stammdaten, UDI‑Komponenten, Produktklasse, Herstellerinformationen, Verpackungstiefe und Risikoanalyse abbilden.
Aktuell sind die UDI‑ und Zertifikats‑Module bereits verfügbar, eine vollständige Umsetzung der restlichen Module erfolgt stufenweise.
Durch die zentrale Datenbankstruktur wird die Rückverfolgbarkeit, Marktüberwachung und Transparenz deutlich verbessert.
Hersteller tragen die Hauptverantwortung für die Vergabe, Kennzeichnung und Datenmeldung der UDI.
Importeure müssen die Konformität von Produkte und Verpackungen sicherstellen, insbesondere korrekte UDI‑Labels und Registrierung in EUDAMED prüfen.
Distributoren und Fachhändler sind verpflichtet, UDI‑Informationen vorzuhalten, idealerweise elektronisch dokumentiert, um bei Rückrufen oder Vorkommnissen reagieren zu können.
Die praktische Umsetzung der UDI‑Kennzeichnung erfordert klare Prozesse und Verantwortlichkeiten:
Hersteller wählen eine von vier zugelassenen Zuteilungsstellen (z. B. GS1, HIBCC), die das Format der UDI‑DI und die Struktur der Produktkennzeichnung bestimmen.
Die Auswahl beeinflusst auch das Barcode‑System, etwa ob GS1‑DataMatrix oder andere AIDC‑Formate genutzt werden.
Jede Verpackungsebene muss mit einem UDI‑Carrier versehen sein. Für wiederverwendbare Produkte ist eine direkte Produktmarkierung erforderlich.
Hersteller müssen Barcode‑Tests durchführen, um Lesbarkeit und Beständigkeit der Markierungen über den gesamten Produktlebenszyklus zu gewährleisten.
Sobald UDI‑DI und UDI‑PI definiert sind, erfolgt die Registrierung in EUDAMED, ergänzt durch Verpackungs‑ und Herstellerinformationen.
Änderungen wie neue Seriennummern oder Ablaufdaten müssen regelmäßig aktualisiert werden, um die regulatorische Konformität sicherzustellen.
Die Einführung der UDI Medizinprodukte bietet zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette.
Diese Nutzenpunkte zeigen, wie das UDI‑System weit über die reine Kennzeichnung hinausgeht und eine moderne Infrastruktur zur Marktüberwachung bietet.
Das UDI‑System für Medizinprodukte ist ein entscheidendes Instrument zur Stärkung von Sicherheit, Transparenz und Rückverfolgbarkeit. Es umfasst alle Ebenen von UDI‑DI über UDI‑PI bis hin zur Registrierung in der EUDAMED‑Datenbank.
Durch eindeutige Identifikation können Rückrufe gezielt durchgeführt, Fälschungen vermieden und Prozesse optimiert werden – mit positiven Auswirkungen auf die gesamte Lieferkette und vor allem auf die Patientensicherheit.
UDI‑DI kennzeichnet das Modell, UDI‑PI die Produktion. Die Basis‑UDI‑DI ist die übergeordnete Familienkennung in der EUDAMED-Datenbank.
Die Codes werden von offiziellen Zuteilungsstellen wie GS1, HIBCC, ICCBBA oder IFA GmbH vergeben.
Auf jeder Verpackungsstufe sowie direkt am Produkt bei wiederverwendbaren Geräten.
EUDAMED ist die zentrale europäische Datenbank, in der alle UDI‑Informationen, Produktdetails und Marktakteure registriert sind.
Bis Ende 2027 für Klasse III, bis Ende 2028 für Klasse I und II Produkte.
Ja, etwa für kundenspezifische Produkte oder solche für den internen Klinikgebrauch.
Anerkannt sind GS1-DataMatrix, HIBC und andere ISO-konforme AIDC-Standards.
ÜBER DIE AUTORIN
Daria Neubauer
Daria Neubauer ist bei der Fernakademie für Medizinprodukteberater für die Betreuung unserer Partner verantwortlich. Um ausführlich über die Medizinprodukteberater Schulung zu informieren, schreibt sie außerdem regelmäßig Artikel in unserem Blog.
ONLINE-AUSBILDUNG MIT ZERTIFIKAT
Medizinprodukteberater nach § 83 MPDG
Online-Ausbildung (keine Fahrtkosten)
Start jederzeit (keine fixen Termine)
Erhalten Sie direkt nach der Buchung Zugang zu den Lerninhalten
© Fernakademie für Medizinprodukteberater
Medizinprodukteberater Schulung flexibel online