Fernakademie für
Medizinprodukteberater
Medizinprodukte sind aus modernen Gesundheitseinrichtungen nicht mehr wegzudenken. Doch ihre sichere Anwendung erfordert qualifiziertes Fachpersonal. Eine zentrale Rolle dabei spielt der Medizinproduktebeauftragte. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Aufgaben auf Sie zukommen, wenn Sie diese verantwortungsvolle Funktion übernehmen, wie Sie sich gezielt darauf vorbereiten und worin die Unterschiede zum Medizinprodukteberater liegen.
Ein Medizinproduktebeauftragter ist eine speziell benannte Person in Gesundheitseinrichtungen, die für die Umsetzung von Anforderungen der MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) zuständig ist. Sie fungiert als Schnittstelle zwischen Betreiber, Anwender, Hersteller und Behörden. Diese Rolle ist besonders bedeutsam, da von einer korrekten Handhabung und Dokumentation von Medizinprodukten die Sicherheit von Patienten und Mitarbeitenden abhängt.
Mit der zunehmenden Technologisierung des Gesundheitswesens nimmt die Anzahl und Komplexität eingesetzter Medizinprodukte stetig zu. Daraus ergibt sich ein erhöhter Schulungs- und Überwachungsbedarf – eine Aufgabe, die zentral vom Medizinproduktebeauftragten erfüllt wird. Ohne diese qualifizierte Funktion könnten Prüffristen versäumt, Einweisungen lückenhaft dokumentiert und Sicherheitsvorgaben übersehen werden.
Nicht zuletzt fordert auch das Medizinprodukterecht (z. B. MPDG und MPG) klar definierte Verantwortlichkeiten innerhalb einer Einrichtung. Die Rolle des Medizinproduktebeauftragten ist damit keine optionale Ergänzung, sondern ein verbindliches Element zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und zur Sicherstellung der Medizinproduktesicherheit.
Medizinproduktebeauftragte übernehmen vielfältige Aufgaben in ihrer Einrichtung. Sie sind für die Sicherheit, Überwachung und Dokumentation im Umgang mit Medizinprodukten zuständig und gewährleisten so die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Zu ihren Kernaufgaben gehört die Organisation und Dokumentation der Einweisung nach § 10 MPBetreibV. Sie stellen sicher, dass nur ausreichend geschultes Personal Medizinprodukte in Betrieb nimmt. Dazu gehört auch die regelmäßige Kontrolle der Dokumentation, z. B. durch digitale oder analoge Einweisungsnachweise.
Darüber hinaus koordinieren sie Wartungen, Prüffristen und Instandhaltungen in enger Abstimmung mit Technikabteilungen oder externen Dienstleistern. Bei Vorkommnissen (z. B. Fehlfunktionen, Beinahe-Unfälle) fungieren sie als zentrale Meldeinstanz und sorgen dafür, dass alle Meldungen korrekt dokumentiert und – falls erforderlich – an Behörden übermittelt werden.
Die Umsetzung der MPBetreibV erfordert Fachwissen und strukturiertes Vorgehen. Zunächst muss sichergestellt werden, dass alle relevanten Medizinprodukte korrekt erfasst und klassifiziert sind. Auf Basis dieser Klassifizierung werden Einweisungs-, Prüf- und Wartungsvorgaben definiert und regelmäßig überprüft.
Ein zentrales Instrument ist dabei das Medizinproduktebuch. Hier dokumentiert der Medizinproduktebeauftragte alle wesentlichen Informationen zur Inbetriebnahme, Einweisung, Kontrolle und möglichen Vorkommnissen. Die kontinuierliche Aktualisierung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient als Grundlage für interne und externe Audits.
Zudem ist die Schulung von Mitarbeitenden ein entscheidender Erfolgsfaktor. Regelmäßige Einweisungen, auch bei Produktänderungen oder Personalwechseln, müssen organisiert und belegt werden. Der Medizinproduktebeauftragte ist verantwortlich dafür, dass diese Prozesse rechtssicher ablaufen und lückenlos dokumentiert sind.
Während der Medizinproduktebeauftragte intern in einer Gesundheitseinrichtung tätig ist, handelt es sich beim Medizinprodukteberater meist um einen externen Vertreter eines Herstellers oder Vertreibers. Der Beauftragte ist nach MPBetreibV, der Berater nach § 83 MPDG geregelt.
Der Beauftragte sorgt für rechtssicheren Umgang mit Geräten in der Anwendung, der Berater informiert vor allem über Produkte und deren sachgerechte Handhabung im Vertriebskontext. Beide haben unterschiedliche Zielrichtungen, arbeiten aber im Sinne der Sicherheit von Patienten und Anwendern.
Medizinprodukteberater führen häufig Produktschulungen durch, stellen Informationen zu neuen Funktionen bereit und unterstützen bei der Einführung neuer Produkte. Der Medizinproduktebeauftragte hingegen organisiert die innerbetriebliche Umsetzung gesetzlicher Vorschriften – z. B. hinsichtlich Einweisung, Prüfzyklen und Dokumentation.
Im Idealfall ergänzen sich beide Rollen: Der Berater bringt Produktwissen ein, der Beauftragte sorgt für die institutionelle Absicherung. Gerade in komplexen Einrichtungen wie Kliniken oder großen Praxen ist die enge Zusammenarbeit beider Rollen entscheidend für den sicheren Betrieb.
Diese Aufgaben sind nicht nur gesetzlich gefordert, sondern entscheidend für einen sicheren und regelkonformen Betrieb Ihrer Einrichtung. Sie verlangen organisatorisches Geschick, technisches Verständnis und hohe Kommunikationskompetenz.
Die Tätigkeit als Medizinproduktebeauftragter ist anspruchsvoll, vielseitig und systemrelevant. Sie tragen Verantwortung für die Sicherheit von Patienten und Mitarbeitenden und leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Die gesetzlichen Anforderungen sind klar definiert – umso wichtiger ist eine fundierte Ausbildung und regelmäßige Weiterbildung.
Wer diese Rolle übernimmt, erwartet nicht nur ein spannendes Aufgabenfeld, sondern auch vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Mit zunehmender Digitalisierung, neuen technischen Anforderungen und wachsender regulatorischer Komplexität ist die Bedeutung des Medizinproduktebeauftragten heute größer denn je. Mit dem richtigen Seminar oder einer berufsbegleitenden Weiterbildung – z. B. bei der MPB Akademie – sind Sie bestens vorbereitet.
Ein Medizinproduktebeauftragter muss sich zudem intensiv mit der geltenden Rechtslage auseinandersetzen. Die Einhaltung des Medizinproduktegesetzes und der entsprechenden Verordnungen erfordert ein hohes Maß an Fachkenntnis und Verantwortungsbewusstsein. Im Zentrum steht dabei stets die Medizinproduktesicherheit. Der Beauftragte trägt die Pflicht, auftretende Risiken zu erkennen, Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen und als zentrale Instanz im Umgang mit Medizinprodukten zu agieren. Eine fundierte Kenntnis des Medizinprodukterechts und der institutionellen Pflichten bildet die Grundlage für ein rechtssicheres Handeln im Alltag.
Ein Gerätebeauftragter übernimmt in vielen Einrichtungen ähnliche Aufgaben wie ein Medizinproduktebeauftragter – insbesondere in Bezug auf Einweisung, Dokumentation und Überwachung des Gerätebestands. Die Begriffe werden in der Praxis teilweise synonym verwendet.
Ja, laut MPBetreibV muss jede Einrichtung mit betreiberpflichtigen Medizinprodukten eine oder mehrere verantwortliche Personen benennen. Diese Funktion übernimmt der Medizinproduktebeauftragte.
Der Medizinprodukteberater informiert und schult medizinisches Personal zu Produkten seines Unternehmens, gibt Anleitungen zur Anwendung und vermittelt technische Neuerungen. Er ist vor allem im Vertrieb und Außendienst tätig.
Auch im Rettungsdienst muss der sachgerechte Umgang mit Medizinprodukten dokumentiert und kontrolliert werden. Der Beauftragte überwacht dort insbesondere die Einweisung, Wartung und den Einsatz mobiler Geräte – z. B. Defibrillatoren oder Beatmungsgeräte.
ÜBER DIE AUTORIN
Daria Neubauer
Daria Neubauer ist bei der Fernakademie für Medizinprodukteberater für die Betreuung unserer Partner verantwortlich. Um ausführlich über die Medizinprodukteberater Schulung zu informieren, schreibt sie außerdem regelmäßig Artikel in unserem Blog.
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